Zulassung und Aufnahme

Bild
Bild

Die Vorgangsweise bei der Zulassung, Auswahl und Aufnahme von Schülerinnen und Schüler wird von der Österreichischen Schulstiftung einvernehmlich mit der Schulleitung geregelt und von der Schulleitung durchgeführt.

Voraussetzungen für die Anmeldung zur Reihungsprüfung

  • positiver Semesterabschluss der achten Schulstufe der Grundschule oder einer vergleichbaren Schulform
  • Einschreibegebühr und Anzahlung auf das Schulgeld: EUR 110,--
    (Dieser Betrag wird bei der tatsächlichen Einschreibung am Schuljahresbeginn gutgeschrieben. Wird die Schülerin oder der Schüler seitens der Schulleitung nicht aufgenommen, wird dieser Betrag umgehend rückerstattet. Wird der Schulplatz seitens der Schülerin oder des Schülers zu Schulbeginn nicht in Anspruch genommen, ist die Schulleitung bis spätestens 31. August schriftlich darüber zu informieren. Ansonsten besteht kein Recht auf Rückerstattung dieses Betrages.)

Voraussetzungen für die definitive Aufnahme

  • schriftliche Reihungsprüfung (im Monat Mai)
  • erfolgreicher Abschluss der 8. Stufe der Grundschule

Definitive Aufnahme und Einschreibung in die 9. Stufe Grundschule / das Vorbereitungsjahr

Nach Erfüllung aller genannten Grundvoraussetzungen erfolgt eine Reihung der Kandidatinnen und Kandidaten durch die Schulleitung. Sie orientiert sich an den Zeugnissen, dem Ergebnis der Reihungsprüfung, an sozialen Kriterien und an schulischen Notwendigkeiten.

Weiters wird eine möglichst geschlechtergerechte Vergabe der Schulplätze angestrebt.