Unsere Hausordnung

Die Schülerinnen und Schüler haben einen wesentlichen Anteil an der positiven Gestaltung des Schullebens wahrzunehmen. Ihr Verhalten und ihr Erscheinungsbild müssen den Regeln der Disziplin und der Moral entsprechen.

Die Schülerinnen und Schüler haben in angemessener und zweckmäßiger Kleidung zum Unterricht zu erscheinen. Der Sportunterricht muss in Sportkleidung besucht werden.

Insbesonders am Morgen, aber auch während des gesamten Schultages müssen die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig in der Schule sein und zum Unterricht erscheinen, sodass ein geregelter Unterricht ohne Verspätung beginnen kann.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich während des Schultages (bei Nachmittagsunterricht auch nicht in der Mittagspause) nicht aus dem Schulgelände entfernen. Eine Erlaubnis zum Verlassen des Schulgeländes kann nur gesondert und mit besonderer Begründung von der Schulleitung erteilt werden.
Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler dem Unterricht fern, muss eine schriftliche, von den Eltern unterschriebene Begründung gebracht werden. Bei längeren Abwesenheiten (ab 3 Tagen) aus gesundheitlichen Gründen muss eine ärztliche Bestätigung gebracht werden. Längere Abwesenheiten müssen darüber hinaus der Schulleitung von den Eltern gemeldet werden.
Die Verschmutzung des Schulgeländes oder der darauf befindlichen Anlagen, Gebäude und Räumlichkeiten ist zu vermeiden.
Die Schülerinnen und Schüler sind direkt für von Ihnen verursachte Schäden verantwortlich. Die Eltern haben gegebenenfalls alle Kosten zu tragen.
Der Konsum von Alkohol, Nikotin, oder Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
Mobiltelefone müssen ausgeschaltet sein. Ihre Verwendung, auch die von Zusatzfunktionen, ist während der Unterrichtszeit untersagt.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen keine Gegenstände von besonderem Wert, Gegenstände, die andere gefährden könnten, Waffen oder Ähnliches auf das Schulgelände bringen.
Die Schülerinnen und Schüler haben alle zusätzlichen, gesondert verlautbarten Punkte einer Haus- und Schulordnung zu beachten.
Das Verhalten der Schülerinnen und Schüler wird im Rahmen der Semesternachricht und des Jahreszeugnisses von der Lehrerkonferenz beurteilt. Sofern es als pädagogisch notwendig erachtet wird, können erzieherische Maßnahmen gesetzt, oder der Ausschluss beantragt werden.

Die Eltern, gegebenenfalls die eigenberechtigten Schülerinnen und Schüler, sind verpflichtet, jede Änderung von Daten, Adressen, Telefonnummern, e-Mail Adressen, oder Ähnlichem unverzüglich der Schulleitung mitzuteilen.

Wenn das Verhalten einer Schülerin oder eines Schülers auffällig ist, wenn die Schülerin oder der Schüler seine Pflichten in schwer wiegender Weise nicht erfüllt oder wenn es die Erziehungssituation sonst erfordert, ist dies dem Erziehungsberechtigten unverzüglich mitzuteilen und der Schülerin oder dem Schüler sowie den Erziehungsberechtigten vom Klassenvorstand oder von der / vom unterrichtenden Lehrerin / Lehrer Gelegenheit zu einem beratenden Gespräch zu geben. Dabei sind insbesondere Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Verhaltenssituation zu erarbeiten und zu beraten.

Im Falle besonderer Notsituationen behält sich die Schulleitung im Interesse der Sicherheit der Schülerin oder des Schülers das Recht vor, den Unterricht abzusagen. Sollte eine solche Situation während der Unterrichtszeit auftreten, wird die Schulleitung, in Zusammenarbeit mit den lokalen Sicherheitsdiensten, alle Maßnahmen setzen, um die Sicherheit der Schülerin oder des Schülers bestmöglich zu gewährleisten. Eine Verantwortung für Schäden, die nicht im Einflussbereich der Schule liegen, kann nicht übernommen werden.

Laut albanischen Schulrichtlinien:
Der/die Schüler/in, der/die mehr als 30 unentschuldige Fehlstunden hat, bekommt eine Ermahnung und die Eltern werden informiert.
Wenn er/sie mehr als 45 unentschuldigte Fehlstunden hat, wird er/sie automatisch von der Schule ausgeschlossen.
Wenn der/die Schüler/in in einem Gegenstand während eines Semesters 20%Fehlstunden erreicht, muss er/sie eine Prüfung über den fehlenden Stoff absolvieren.
Wenn er/sie in einem Gegenstand während eines Semesters 50% Fehlstunden erreicht, bekommt er/sie eine negative Note, unabhängig von der in der Anwesenheitszeit erbrachten Leistung.


In Sonderfällen oder Situationen, die nicht in der Hausordnung angeführt sind, wird die Schulleitung und/oder Schuladministration die erforderlichen Entscheidungen treffen.